Glossar Mediation

Von A wie "Allparteilichkeit" bis Z wie "Zertifizierung"

Allparteilichkeit

Nach dem Mediationsgesetz sind Mediator:innen allen Beteiligten an einem Konflikt gleichermaßen verpflichtet. Diese innere Haltung der Allparteilichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Mediation und bedeutet, dass die/der Mediator:in allen Konfliktbeteiligten hilft, sie unterstützt und Ihre Interessen gleichermaßen vertritt. Dies unterscheidet Mediation sehr erheblich z. B. von Gerichtsverhandlungen.

Co-Mediation

Eine Mediation muss nicht immer mit nur einer/einem Mediator:in durchgeführt werden. In manchen Fällen ist es vorteilhaft, wenn weitere Personen als Co-Mediatoren unterstützen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es um Konflikte mit einer Vielzahl oder Vielfalt an beteiligten Personen geht.

Eigenverantwortlichkeit

Bei der Ausgestaltung der Lösung zur Beilegung des Konflikts wirken die beteiligten Personen maßgeblich und eigenverantwortlich mit. Die/der Mediator:in ist es nach dem Mediationsgesetz untersagt, eigene verbindliche Lösungen vorzugeben bzw. den Konflikt selbst zu entscheiden. Sie/er ist vielmehr für Ablauf bzw. Struktur des Verfahrens sowie die entgesetzten Methoden verantwortlich. Ihre/seine Aufgabe ist es zudem darauf zu achten, dass die entwickelten Lösungen realistisch umsetzbar und im Interesse aller Beteiligten sind. Letztlich entscheiden aber außschleißlich die Konfliktbeteiligten selbst, welche Lösungen sie konkret zur Beilegung Ihres Konfliktes vereinbaren möchten. Dies unterscheidet die Mediation sehr erheblich von Gerichts- und Schiedsverfahren.

Einzelgespräch

Sofern dies für die Lösung des Konflikts sinnvoll ist, kann die/der Mediator:in mit den beteiligten Personen auch Einzelgespräche führen. In manchen Fällen findet dies auch bereits vor der eigentlichen Mediation in Form eines Vorgesprächs statt.

Ergebnisoffenheit

Eine der wichtigsten Voraussetzung zur Durchführung einer Mediation ist die Ergebnisoffenheit. Das heißt, dass es für die/den Mediator:in aber auch für die an der Mediation teilnehmenden Personen keine vorher festgelegten Vorgaben gibt, wie die Lösung des Konflikts aussieht. Diese sind zunächst noch offen und werden erst nach und nach im Laufe der Mediation gemeinsam erarbeitet.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Dies ist so ausdrücklich im Mediationsgesetz verankert. Alle beteiligten Personen haben jederzeit das Recht, Ihre Teilnahme an der Mediation zu beenden. Die Freiwilligkeit zur Teilnahme ist eine der wichtigsten Voraussetzung, denn es muss zumindest eine Grundbereitschaft vorhanden sein, den Konflikt lösen zu wollen und sich auf die Mediation einzulassen.

Harvard-Konzept

Das Harvard-Konzept oder auch die Harvard-Methode ist eine der zentralen Grundprinzipien der Mediation. Dabei wird zwischen dem Sachproblem und den beteiligten Personen getrennt. Die hinter den Positionen liegenden Interessen werden betrachtet. Ziel einer Mediation ist es, diese miteinander zu vereinen, sodass eine Lösung gefunden wird, die für alle Beteiligten fair und interessensgerecht ist.

Interessen

Auch wenn es zu einem gewissen Teil unabdingbar ist, die vergangenen Geschehnisse zu beleuchten, um einen Konflikt zu lösen, liegt bei der Mediation der Schwerpunkt auf der Gestaltung des zukünftigen Miteinanders. Dabei kommt der Betrachtung der jeweils individuellen Interessen, wie z. B. Wünsche, Sorgen und Motive, ein sehr hoher Stellenwert zu. Das Erarbeiten von Lösungen, die im Interesse aller Beteiligten sind, ist einer der wesentlichen Prinzipien des Harvard-Konzepts.

Konflikt

Konflikt kommt von dem lateinischen Wort „confligere“, was so viel wie „zusammenprallen“ oder „kämpfen“ bedeutet. Hierbei handelt es sich um Auseinandersetzung einzelner Personen oder von Personengruppen. Überall, wo Menschen zusammenleben oder zusammen arbeiten treten Konflikte auf. Oftmals sind ganze Teams, Abteilungen oder Unternehmens- bzw. Organisationsbereiche in einen Konflikt verwickelt. Ursache für Konflikte ist in den meisten Fällen ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Interessen. Um einen Konflikt zu lösen, ist es hierbei erforderlich, diese Interessen zu identifizieren und Lösungen nach dem Harvard-Prinzip zu finden.

Konfliktberatung

Unter Konfliktberatung als Teil des Konfliktmanagements versteht man die Beratung einer oder mehrerer Personen hinsichtlich eines bestehenden oder drohenden Konflikts. Vor allem in komplizierten Situationen mit mehreren beteiligten Personen oder bei hoher emotionaler Belastung, ist eine eingehende Konfliktberatung oftmals eine wichtige Hilfe.

Konfliktcoaching

Coaching als Teil des Konfliktmanagements ist die Begleitung und Unterstützung von einzelnen Personen oder Teams im Umgang mit Konflikten. Coaching ist vor allem dann geeignet, wenn die anderen Konfliktbeteiligten nicht an einer Mediation teilnehmen wollen oder können. Coaching kann insbesondere helfen, sich auf schwierige Gespräche vorzubereiten und die eigene Konfliktfähigkeit zu verbessern.

Konfliktmanagement

Unter Konfliktmanagement versteht man sämtliche zielgerichteten Maßnahmen, zur frühzeitigen Erkennung, zur Verhinderung der Eskalation und zur konstruktiven Beilegung von Konflikten. Neben der Mediation spielen hier vor allem Konfliktberatung und Konfliktcoaching eine wichtige Rolle.

Mediation

Mediation, lateinisch für „Vermittlung“ ist eine strukturierte, vertrauliche und freiwillige Form der außergerichtlichen, konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Hierbei gelangen die Beteiligten mit Hilfe einer unabhängigen, neutralen und allparteilichen Person, der/dem Mediator:in, zu interessensgerechten Lösungen. In Deutschland ist die Mediation im Mediationsgesetz als Verfahren verankert.

Mediationsgesetz

Seit dem Jahr 2012 ist Mediation ein in Deutschland gesetzlich verankertes Verfahren. Rechte und Pflichten der/des Mediator:in aber auch sehr weitgehende Regelungen zum Verbraucherschutz der Kunden, Auftraggeber und Teilnehmer, wie beispielsweise Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit sind dort geregelt. Die Verwendung des Begriffs „Mediator bzw. Mediatorin“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt.

Mediator:in

Eine/ein Mediator:in, lateinisch für „Vermittler“ ist eine hierfür ausgebildete, unabhängige allparteiische Person, die im Rahmen einer Mediation zwei oder mehr Beteiligten hilft, ihre Konflikte zu lösen. Ein Mediator entscheidet einen nicht Konflikt selbst, sondern unterstützt die Konfliktbeteiligten dabei, eigenverantwortlich Lösung zu finden, die ihren jeweils individuellen Interessen gerecht werden. Dabei ist er für das Verfahren und die dabei angewendeten Methoden verantwortllich. Im Rahmen des Mediationsgesetzes sind in Deutschland Rechte und Pflichten von Mediatoren gesetzlich verankert. Hierbei ist vor allem die vertrauliche Behandlung der in einer Mediation geäußerten Wortbeiträge zu nennen.

Struktur

Der Ablauf einer Mediation ist im Wesentlichen eine von einer/einem Mediator:in geleitete Besprechung. Nach einer Eröffnungsphase, in der Ablauf sowie Rechte und Pflichten der beteiligten Personen ausführlich erläutert werden, findet zunächst eine Art Bestandsaufnahme der Themen statt, um dies es in dem Konflikt geht. Der wesentliche Fokus liegt auf der danach folgenden Klärung der Interessen der Konfliktbeteiligten, bevor dann gemeinsam und eigenverantwortlich Lösungen erarbeitet und deren Umsetzung festgelegt wird.

Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit ist eines der Wesensmerkmale der Mediation. Dies bedeutet, dass es sich hierbei um ein nicht-öffentliches Verfahren handelt. Die in der Mediation geäußerten Beiträge darf die/der Mediatr:inr nicht nach außen geben -  auch nicht an seinen Auftraggeber oder die Vorgesetzten der an der Mediation teilnehmenden Personen. Dies ist durch eine sehr weitreichende Verschwiegenheitspflicht im Mediationsgesetz geregelt.

Vorgespräch

Vor allem bei Mediationen in Unternehmen und Organisationen ist es oftmals üblich und erforderlich, ein Vorgespräch zu führen. Dabei werden gemeinsam von Auftraggeber und Mediator:in der Kreis der teilnehmenden Personen festgelegt, der räumliche und zeitliche Rahmen besprochen sowie organisatorische Details geregelt. In manchen Fällen werden vor der eigentlichen Mediation auch mit einigen oder allen Konfliktbeteiligten Einzelgespräche geführt.

Zertifizierung

Das Führen des Titels Mediator bzw. Mediatorin ist in Deutschland durch das Meidationsgesetz geschützt. Um sich gesetzlich zertifizierter Mediator oder zertifizierter Mediator nach den Richtlinien einer der Mediationsverbände zu nennen, sind entsprechende Qualifikationen und Nachweise über Aus- und Weiterbildung erofrderlich. In der Regel übersteigen die Qualitätsanforderungen der Mediationsverbände die gesetzlichen Anforderungen.

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